Allgemeine Geschäftsbedingungen

der deckstein consulting gmbh, Weidengasse 48, 50354 Hürth,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhard Tyrakowski

  1. Geltungsbereich

    Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

    Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.


  2. Angebote

    Schriftliche Angebote gelten grundsätzlich nur maximal 14 Tage, es sei denn, im Angebot ist eine andere Bindungsfrist genannt. Ansonsten kommt ein Vertragsverhältnis erst mit Zusendung einer schriftlichen Angebotsannahme zustande. Erfolgt die Annahme auf elektronischem Wege, ist aus Gründen der Rechtssicherheit die Schriftform zusätzlich erforderlich.


  3. Preise

    Alle Preise verstehen sich ab Sitz Hürth. Preisangaben, die sich erkennbar an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifelsfall zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


  4. Erstellung von Individual-Software

    Basis für die Erstellung von Individualsoftware ist grundsätzlich ein vom Kunden abgenommenes Pflichtenheft. Falls wir bei der Erstellung Hilfestellungen leisten, ist das regelmäßig kostenpflichtig.

    Der Kunde erkennt die Bedeutung des Pflichtenheftes an, um eine ordnungsgemäße Durchführung eines übernommenen Auftrages zu gewährleisten.

    Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Gleiches gilt auch für Programmroutinen, die die jeweilige Systemumgebung als unabdingbar voraussetzt.

    Der Kunde ist verpflichtet, vor der Auftragserteilung alle notwenigen Informationen zu liefern. Dazu gehören insbesondere Betriebssystem- und Netzwerkumgebungen, Entwicklungstools, Anzahl der maximal vorgesehenen Benutzer und weitere Bedingungen unter denen die Software zum Einsatz kommt.

    Ohne besondere Vereinbarungen erwirbt der Kunde bei vollständiger Bezahlung aller Forderungen nur ein zeitlich unbeschränktes nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Software. Grundsätzlich kann er nicht die Herausgabe des Source-Codes verlangen.

    Das uneingeschränkte Eigentumsrecht behält deckstein consulting gmbh und ist durch nationale und internationale Urheberrechte und sonstige gewerbliche Rechte geschützt.

    Die Software oder Teile der Software dürfen ohne unsere Zustimmung weder verändert, zurückübersetzt oder in andere Programme integriert werden.

    Software-Produkte sind von einer Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

    Erfüllt der Kunde nicht oder nur unzureichend seine Vertragsverpflichtungen, können wir die Herausgabe aller übergebenen Unterlagen verlangen. Der Kunde hat alle Programme in seinem System zu löschen. Er muss dafür Vorsorge treffen, dass das überlassene Produkt von keinem Mitarbeiter mehr genutzt werden kann.


  5. Liefer- und Leistungszeit

    Eine Liefer- und Leistungsverzögerung von bis zu 4 Wochen bewirken keinen haftungsbegründeten Tatbestand. Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen usw. berechtigen uns, die Lieferung der Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

    Der Kunde hat die Betriebsmittel so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass eine ordnungsgemäße Übergabe gewährleistet wird.

    Die Vertragsparteien sagen zu, ohne maßgebliche Zeitverzögerung, spätestens nach 14 Tagen, eine Abnahme der vereinbarten Leistung zu ermöglichen.

    Droht eine der Vertragsparteien mit ihren Leistungsverpflichtungen in Verzug zu geraten, hat sie dies nach bekannt werden dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Wir kommen erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat.

    Im Falle des Verzuges kann der Kunde für jeden vollendeten Monat eine Verzugsentschädigung von 1% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen verlangen.

    Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen.


  6. Gewährleistung und Haftung

    Die Gewährleistung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Sie ist auf maximal ein Jahr beschränkt.

    Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.

    Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Beschreibung des möglichen Mangels hat - soweit zumutbar - so detailliert wie möglich zu geschehen.

    Er kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn zwei Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.

    Ersatzansprüche für Schäden jeder Art an Software, Benutzerdaten und Hardware sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, für Betriebsunterbrechungen und nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder bei Dritten entstehen.

    Bei Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist die Haftungssumme auf den doppelten Betrag des Rechnungswertes beschränkt.

    Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

    Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.


  7. Erfüllungsort und Gerichtstand

    Erfüllungsort ist Hürth.
    Als Gerichtsstand gilt Köln als vereinbart.
    Es gilt ausschließlich das Rech der Bundesrepublik Deutschland.


  8. Schlussbestimmungen

    Sind oder werden diese Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Betrifft eine unwirksame Bestimmung ein laufendes Vertragsverhältnis, so werden die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung treffen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg und dem Vertragszweck am nächsten kommt.

    Sinngemäß gilt dieses auch für ergänzungsbedürftige Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind.