Allgemeine Geschäftsbedingungen
der deckstein consulting gmbh, Weidengasse 48, 50354 Hürth,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhard Tyrakowski
- Geltungsbereich
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des
Kunden werden nicht anerkannt.
Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
- Angebote
Schriftliche Angebote gelten grundsätzlich nur maximal 14 Tage, es
sei denn, im Angebot ist eine andere Bindungsfrist genannt.
Ansonsten kommt ein Vertragsverhältnis erst mit Zusendung einer
schriftlichen Angebotsannahme zustande. Erfolgt die Annahme auf
elektronischem Wege, ist aus Gründen der Rechtssicherheit die
Schriftform zusätzlich erforderlich.
- Preise
Alle Preise verstehen sich ab Sitz Hürth. Preisangaben, die sich
erkennbar an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im
Zweifelsfall zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Erstellung von Individual-Software
Basis für die Erstellung von Individualsoftware ist grundsätzlich ein vom Kunden abgenommenes Pflichtenheft.
Falls wir bei der Erstellung Hilfestellungen leisten, ist das regelmäßig kostenpflichtig.
Der Kunde erkennt die Bedeutung des Pflichtenheftes an, um eine ordnungsgemäße Durchführung eines übernommenen
Auftrages zu gewährleisten.
Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten,
ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
Gleiches gilt auch für Programmroutinen, die die jeweilige
Systemumgebung als unabdingbar voraussetzt.
Der Kunde ist verpflichtet, vor der Auftragserteilung alle
notwenigen Informationen zu liefern. Dazu gehören insbesondere
Betriebssystem- und Netzwerkumgebungen, Entwicklungstools, Anzahl
der maximal vorgesehenen Benutzer und weitere Bedingungen unter
denen die Software zum Einsatz kommt.
Ohne besondere Vereinbarungen erwirbt der Kunde bei vollständiger
Bezahlung aller Forderungen nur ein zeitlich unbeschränktes nicht
ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der
gelieferten Software. Grundsätzlich kann er nicht die Herausgabe des
Source-Codes verlangen.
Das uneingeschränkte Eigentumsrecht behält deckstein consulting gmbh
und ist durch nationale und internationale Urheberrechte und
sonstige gewerbliche Rechte geschützt.
Die Software oder Teile der Software dürfen ohne unsere Zustimmung
weder verändert, zurückübersetzt oder in andere Programme integriert
werden.
Software-Produkte sind von einer Rücknahme grundsätzlich
ausgeschlossen.
Erfüllt der Kunde nicht oder nur unzureichend seine Vertragsverpflichtungen, können
wir die Herausgabe aller übergebenen Unterlagen verlangen. Der Kunde
hat alle Programme in seinem System zu löschen. Er muss dafür
Vorsorge treffen, dass das überlassene Produkt von keinem
Mitarbeiter mehr genutzt werden kann.
- Liefer- und Leistungszeit
Eine Liefer- und
Leistungsverzögerung von bis zu 4 Wochen bewirken keinen
haftungsbegründeten Tatbestand. Verzögerungen aufgrund von höherer
Gewalt, z.B. Betriebsstörungen, Streik,
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen usw.
berechtigen uns, die Lieferung der Leistung um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben.
Der Kunde hat die Betriebsmittel so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass eine
ordnungsgemäße Übergabe gewährleistet wird.
Die Vertragsparteien sagen zu, ohne maßgebliche Zeitverzögerung,
spätestens nach 14 Tagen, eine Abnahme der vereinbarten Leistung zu
ermöglichen.
Droht eine der Vertragsparteien mit ihren Leistungsverpflichtungen in Verzug zu
geraten, hat sie dies nach bekannt werden dem Vertragspartner
unverzüglich mitzuteilen. Wir kommen erst dann in Verzug, wenn uns
der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens einem Monat
gesetzt hat.
Im Falle des Verzuges kann der Kunde für jeden vollendeten Monat eine
Verzugsentschädigung von 1% des Rechnungswertes der vom Verzug
betroffenen Lieferungen und Leistungen verlangen.
Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen.
- Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Sie ist
auf maximal ein Jahr beschränkt.
Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an
Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.
Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die
Beschreibung des möglichen Mangels hat - soweit zumutbar - so
detailliert wie möglich zu geschehen.
Er kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Erst
wenn zwei Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende
Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
Ersatzansprüche für Schäden jeder Art an Software, Benutzerdaten und
Hardware sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, für Betriebsunterbrechungen
und nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden
oder bei Dritten entstehen.
Bei Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist die
Haftungssumme auf den doppelten Betrag des Rechnungswertes
beschränkt.
Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann
verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine
Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne
schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich
vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
- Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort ist Hürth.
Als Gerichtsstand gilt Köln als vereinbart.
Es gilt ausschließlich das Rech der Bundesrepublik Deutschland.
- Schlussbestimmungen
Sind oder werden diese Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam, so
wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Betrifft
eine unwirksame Bestimmung ein laufendes Vertragsverhältnis, so
werden die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche
wirksame Bestimmung treffen, die dem angestrebten wirtschaftlichen
Erfolg und dem Vertragszweck am nächsten kommt.
Sinngemäß gilt dieses auch für ergänzungsbedürftige Regelungen, die
in den Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind.